Information zum Heckenschnitt

Bei Hecken zu den Ruhebereichen dürfen eine Höhe von 1,80 m / Breite 0,40 m und bei Hecken im Einsichtsbereich eine Höhe von 1,00 m / Breite 0,40 m nicht überschritten werden.  Der Radikalschnitt ist vom 01.03.2020 bis 30.09.2020 verboten. 
Dies gilt nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte! 

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